Wie am 6. November bekannt wurde, konnten Hacker des Chaos Computer Clubs ohne Probleme das E-Voting System des Kanton Genfs manipulieren. Dabei werden die Stimmbürger auf eine falsche Seite weitergeleitet, selbst wenn sie die richtige Adresse im Browser eingeben. Dies ist möglich, weil das System ungenügend gegen sogenanntes “DNS Spoofing” geschützt ist.

Der Aargau verwendet das selbe System, wie der Kanton Genf. Die Manipulation führt laut dem Kanton Genf zwar bei der exakten Beachtung des Protokolls nicht zu einer Verfälschung des Ergebnis. Jedoch wird durch die Manipulation das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf das Stimmgeheimnis verletzt.

Obschon die Digitalisierung nicht verschlafen werden darf, ist die Einführung des E-Votings kein drängendes Anliegen. Der Kanton soll seine Anstrengungen in Bezug auf die Digitalisierung besser auf andere Bereiche konzentrieren. Nach den Enthüllungen zu den Manipulationen ist klar, die Einführung des E-Voting ist ein Experiment an unserer Demokratie.

Die Unterzeichnenden fordern den Regierungsrat dazu auf, für die folgenden Abstimmungen auf die Ausweitung des E-Votings zu verzichten, bis die Wahrung des Stimmgeheimnis und die Manipulationssicherheit zweifelsfrei garantiert werden können.

Gerade im Hinblick auf die kommenden nationalen Wahlen ist es unabdingbar, dass am Resultat kein Zweifel bestehen kann und das Stimmgeheimnis gewahrt wird. Alles andere schadet dem Vertrauen der Bevölkerung an der Demokratie.