Arbeit muss sich lohnen! – Schluss mit Langzeitbezügern

Jeder zweite Sozialhilfebezüger lebt seit mindestens zwei Jahren von der Sozialhilfe. Das muss sich ändern! Deshalb fordern wir:

Die Kürzung der Sozialhilfe bei Langzeitbezügern um mindestens 5% des Grundbedarfes!

Die Sammelfrist ist abgelaufen. Die Initiative wurde am 24.04.2024 erfolgreich eingereicht.

Initiativtext

Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) vom 06.03.2001 (SAR 851.200) wird wie folgt geändert:

§5b Langzeitbezug (neu)
1 Nach einer ununterbrochenen Bezugsdauer von 2 Jahren erhält eine unterstützte Person eine pauschale Minderung des Grundbedarfs. Ausgenommen sind:
a) Kinder unter 18 Jahren;
b) Mütter und Väter mit Kindern unter 4 Monaten;
c) Personen ab 55 Jahren, die während mindestens 20 Jahren in der Schweiz erwerbstätig waren und während dieser Zeit keine Sozialhilfe bezogen haben; Erziehung- und Betreuungsgutschriften werden der Erwerbstätigkeit angerechnet;
d) erwerbstätige Personen;
e) Personen in einer Ausbildung;

f) Personen, die ein Beschäftigungsprogramm, einen Sprachkurs oder eine andere Integrationsmassnahme besuchen;

g) Personen mit einer zu mindestens 70 % ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit;
h) Andere Personen in begründeten Ausnahmefällen;

2 Die Höhe der pauschalen Minderung nach § 5b Abs. 1 beträgt mindestens 5%.

3 Das Nähere regelt der Regierungsrat.

 

Argumentarium

Sozialhilfe ist eine Hilfe!

Der Zweck der Sozialhilfe ist es, Menschen in Not zu helfen, sollten diese nicht mehr in der Lage sein, ihr Leben eigenständig zu bewältigen. Diese Hilfe soll gezielt und massvoll angewendet werden. Die Bezüger dürfen nur kurz vom Staat abhängig sein. Immer mehr Menschen beziehen immer mehr und deutlich länger Sozialhilfe. Mittlerweile gibt es fast 1000 Personen, die seit über 7 Jahren Sozialhilfe beziehen. Das ist inakzeptabel!

Schluss mit Extrem-Bezüger!

Die Sozialhilfeansätze nach SKOS ermöglichen es, ein einfaches Leben zu führen. Der Anreiz zur Wiedereingliederung schwindet mit der Dauer des Bezuges immer mehr. Dies zeigen auch die aktuellen Zahlen: In den letzten 15 Jahren hat sich der Anteil der Dauerbezüger (über 5 Jahre) mehr als verdreifacht! Von 6.6% auf 20.4%. Fazit: Immer mehr Menschen beziehen immer länger Sozialhilfe.

Fast jeder Zweite ist ein Langzeitbezüger!

2005 waren im Kanton Aargau 74% der Bezüger keine zwei Jahre in der Sozialhilfe. Heute ist der Wert auf fast 50% abgestürzt. Somit ist fast jeder zweite Sozialhilfebezüger seit mindestens zwei Jahren abhängig vom Steuerzahler. Tendenz steigend!

Doppelte Kosteneinsparung

Durch die Senkung des Grundbedarfes bei Langzeitbezügern über zwei Jahren sorgt dies in erster Linie für eine Entlastung der Aufwände in den Aargauer Gemeinden. Durch die ausgelöste Verstärkung des Integrationswillen werden mittelfristig weniger Personen von der Sozialhilfe unterstützt, was die Kosten weiter senkt und die Wirtschaft fördert.

Kostenexplosion!

Seit Jahren steigen die Kosten der Sozialhilfe. Viele Gemeinden müssen die Steuern erhöhen. Es müssen Massnahmen getroffen werden, um die Kosten in der Sozialhilfe wieder in den Griff zu kriegen. Durch die Initiative werden die Kosten stark reduziert, der Wille, Arbeiten zu gehen, erhöht und die Anzahl Bezüger gesenkt.