Unsere Regeln gelten für alle!
Probleme in der Asyl- und Ausländerpolitik müssen offen debattiert, thematisiert und diskutiert werden können. Politisch korrektes Totschweigen ist der falsche Weg. Ausländer müssen sich auf eigene Kosten und aus eigener Motivation integrieren und dabei gewisse Mindestanforderungen erfüllen (Sprachkurse, etc.).
Die JSVP Aargau will, dass klare und strenge Kriterien als Voraussetzungen für Einbürgerungen erstellt und eingehalten werden. Einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gibt es nicht.
In den letzten Jahren ist ein immer grösserer Trend zur Masseneinbürgerung festzustellen. 1990 wurden 5’872 Personen eingebürgert, 2000 waren es schon 28‘700 Personen, 2013 ganze 34’100 Einbürgerungen. Die Einbürgerungszahl hat sich seit 1990 fast versechsfacht! Die Tendenz muss sofort gestoppt werden. Es gilt, die Masseneinwanderungsinitiative strickt umzusetzen.
Schweizer Bürger zu sein, muss wieder als Ehre und Privileg angesehen werden und darf nicht als Selbstverständlichkeit betrachtet werden. Die JSVP Aargau verlangt deshalb, dass bei Einbürgerungen keine Doppelbürgerschaft mehr möglich ist. Bis Anfangs der 90er war diese Praxis bei uns so. Bei einer Einbürgerung musste man den anderen Pass abgeben. Daher musste man sich dies genau überlegen. Heute verteilen wir „Pässe“ auf Vorrat.
Deutschland kannte bis vor ein paar Jahren auch diese Praxis. Nachdem dies abgeschafft wurde sprangen die Gesuche Deutscher in der CH sprunghaft an! Man will hier nur den „5er und das Weggli.“ Die CH-Staatsbürgerschaft ist genau diesen Personen nichts wert, und deshalb strickt zu verweigern. Die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts ist als Abschluss einer gelungen Integration zu sehen.