Aufgabe des Staates ist es, sämtliche Fehlanreize, welche zur Erschleichung oder dem Missbrauch von Sozial- und Fürsorgeleistungen führen oder führen können, zu minimieren. Dies führt in der Folge automatisch dazu, dass die Sozialwerke wieder ausreichend Ressourcen haben, um den wirklich Bedürftigen zu helfen und diese zu unterstützen.
Die JSVP AG fordert diesbezüglich, dass sämtliche IV-Renten baldmöglichst einer detaillierten, rückwirkenden Überprüfung unterzogen und IV-Renten künftig nur noch kaufkraftbereinigt ins Ausland ausbezahlt werden. Gleichzeitig sollen die katastrophalen Strukturen des schweizerischen IV-Systems überarbeitet und optimiert werden.
Weitere Forderungen bestehen darin, dass der Staat Massnahmen zu ergreifen hat um den weitverbreiteten und beliebten Sozialtourismus zu unterbinden. Konkret sieht die JSVP AG vor, dass Ausländer, welche in die Schweiz immigrieren und über 30 Jahre alt sind, sich analog zur 2. Säule in die AHV einkaufen müssen. Können oder wollen die Einwanderer diesen mehr als fairen Beitrag zur Finanzierung der AHV nicht leisten, erhalten sie, sobald sie bezugsberechtigt sind, nur die Minimalrente.